Einsprüche und Beschwerden


Die ZEvA bietet ihren Vertragspartner*innen ein internes Revisionsverfahren an. Zum einen kann gegen jeden formalen Ausgang eines Verfahrens (z.B. Akkreditierungs- oder Zertifizierungsentscheidung, abschließender Evaluationsbericht) Einspruch eingelegt werden. Zudem kann in einem laufenden Verfahren Beschwerde eingelegt werden zum Verfahrensverlauf oder dem professionellen Verhalten der Verfahrensbeteiligten. 

Einsprüche sind spätestens vier Wochen nach der Entscheidung an die Geschäftsstelle der ZEvA zu richten, Beschwerden können jederzeit eingereicht werden. Die Revisionskommission der ZEvA formuliert eine Einschätzung zum Inhalt des Einspruchs oder der Beschwerde und einen Beschlussvorschlag für die zuständige Kommission (ZEKo oder SEK), die dann die abschließende Entscheidung trifft. 

Nähere Informationen zum Verfahren bei Einsprüchen und Beschwerden finden Sie hier: 

Henning Schäfer
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Henning Schäfer

Geschäftsführer

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